Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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13.04.2026
Löschungsankündigung
12.03.2026
Entscheidungen im Verfahren
24.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
24.07.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
03.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
27.01.2020
Entscheidungen im Verfahren
22.12.2017
Eröffnungen
01.08.2017
Sicherungsmaßnahmen
23.12.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
14.12.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
27.01.2014
Neueintragungen